Rechtliches

Geschäftsbedingungen

Entwurf — Anwalt prüft. Die rechtlichen Texte legt der Anwalt fest. Alle Angaben in eckigen Klammern fehlen noch.

Stand: 24.10.2026 · Fassung 2026-10-24-entwurf

1. Wer wir sind und wofür diese Bedingungen gelten

Bequem zulassen ist ein privater Online-Dienst für die Zulassung von Fahrzeugen. Betreiber und dein Vertragspartner ist ISSA digital Solution, Inhaber Kays Darwish, Oberstraße 70, 41460 Neuss („wir“). So erreichst du uns: E-Mail info@bequem-zulassen.de, oder über das Kontaktformular.

Diese Bedingungen gelten für jeden Online-Auftrag, den du auf bequem-zulassen.de als Verbraucherin oder Verbraucher erteilst. Für Händler gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen für Händler.

Andere Bedingungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.

2. Was wir für dich erledigen

Wir erledigen die Zulassung deines Fahrzeugs online, ohne Termin bei der Zulassungsbehörde. Je nach Leistung ist das eine Anmeldung (Neuwagen, Gebrauchtwagen, Wiederanmeldung), ein Ummelden nach einem Umzug, eine Adressänderung oder eine Abmeldung. Dazu gehört:

  • Wir prüfen mit dir in kurzen Fragen, ob deine Zulassung online möglich ist.
  • Wir nehmen deine Angaben auf, geben deinen Ausweis zur Prüfung an unseren Partner weiter und reichen deinen Antrag über unseren Partner bei deiner Zulassungsbehörde ein, sobald du Sicherheitscodes und Unterschrift gegeben hast. Das geschieht sofort, in der Regel innerhalb weniger Minuten.
  • Du siehst jeden Schritt auf deiner Statusseite und bekommst E-Mails, wenn du etwas tun musst.
  • Nach der Zulassung lädst du den vorläufigen Zulassungsnachweis und die Rechnung herunter. Fahrzeugschein und Plaketten schickt dir die Zulassungsbehörde per Post.
  • Auf Wunsch liefern wir neue Kennzeichen und eine Umweltplakette (Abschnitt 8).

Ob und wann die Zulassungsbehörde zulässt, entscheidet sie selbst. Ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht zusagen. Klappt es nicht, gilt Abschnitt 7.

Nicht zu unserer Leistung gehören die Kfz-Versicherung und die eVB-Nummer, die Hauptuntersuchung, Rechts- und Steuerberatung sowie Gebühren- oder Steuerrückstände bei Behörden.

3. Unser Partner digital-zulassen.de und deine Vollmacht

Den Antrag stellt in unserem Auftrag die Quotlix GmbH, Hegelstraße 31, 27721 Ritterhude (Amtsgericht Walsrode, HRB 209997), Betreiberin von digital-zulassen.de. Sie ist beim Kraftfahrt-Bundesamt als Großkunde registriert und reicht Anträge über dessen Großkundenschnittstelle bei der Zulassungsbehörde ein.

Dafür unterschreibst du am Handy auf der Seite von digital-zulassen.de eine Vollmacht für die Quotlix GmbH nach dem amtlichen Muster (Anlage 12 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Mit ihr

  • stellt die Quotlix GmbH den Antrag für dich als Halterin oder Halter,
  • bekommt sie die Entscheidung der Zulassungsbehörde, das Kennzeichen, die festgesetzten Gebühren und, wenn die Behörde ablehnt, den Grund,
  • darf die Zulassungsbehörde ihr mitteilen, ob du Kfz-Steuer schuldest und welche Gebühren du in welcher Höhe noch nicht bezahlt hast, soweit das für deinen Antrag nötig ist.

Den genauen Wortlaut siehst du vor der Unterschrift. Für eine Abmeldung brauchst du keine Vollmacht nach Anlage 12 und keine Unterschrift am Handy. Mit deinem Online-Auftrag beauftragst du uns und unseren Partner, die Abmeldung für dich zu beantragen. Ohne Vollmacht können wir eine Anmeldung, ein Ummelden oder eine Adressänderung nicht einreichen.

4. So kommt der Vertrag zustande

  1. Du beantwortest im Online-Auftrag kurze Fragen und gibst deine Angaben ein: Halter, Kennzeichen, Ausweis, Fahrzeug und Bankverbindung für die Kfz-Steuer.
  2. Im Schritt „Prüfen und zahlen“ siehst du alle Angaben, die Preise und den Gesamtpreis. Mit „Zurück“ oder einem Tipp auf eine Antwort änderst du jede Angabe, bevor du den Online-Auftrag abschickst.
  3. Du verlangst mit dem Haken, dass wir sofort beginnen (Abschnitt 9), wählst eine Zahlungsart und tippst auf „Zahlungspflichtig bestellen“. Damit machst du uns ein verbindliches Angebot.
  4. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Betrag auf deinem Zahlungsweg reserviert ist und wir dir das auf der Seite „Dein Online-Auftrag ist eingegangen“ anzeigen. Klappt die Reservierung nicht, kommt kein Vertrag zustande.

Gleich danach bekommst du eine E-Mail mit dem Link zu deiner Statusseite und eine zweite mit deinen Vertragsunterlagen: diesen Bedingungen, der Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular in der Fassung, die für deinen Auftrag gilt. Wir speichern den Vertragstext, also deine Angaben, die Preise und die Fassung dieser Bedingungen. Die aktuelle Fassung findest du immer auf dieser Seite; eine frühere schicken wir dir auf Anfrage.

Vertragssprache ist Deutsch.

5. Was du beitragen musst

  • Deine Angaben müssen stimmen. Du bist selbst Halterin oder Halter des Fahrzeugs und volljährig.
  • Du brauchst einen gültigen Ausweis, eine gültige eVB-Nummer und, außer bei der Abmeldung, eine gültige Hauptuntersuchung.
  • Sobald dein Ausweis geprüft ist, gibst du die Sicherheitscodes ein und unterschreibst die Vollmacht. Dafür hast du 72 Stunden Zeit; bei der Abmeldung beginnen sie mit der Reservierung. Nach 24 Stunden erinnern wir dich.
  • Freigelegte Sicherheitscodes lassen sich nicht wieder verdecken. Leg sie erst frei, wenn wir dich darum bitten.
  • Halte den Link zu deiner Statusseite geheim. Wer ihn hat, sieht den Stand deines Auftrags. Dokumente lassen sich nur mit einem Code herunterladen, den wir an deine E-Mail-Adresse schicken.

Ist dein Antrag nach den 72 Stunden nicht gesendet, verfällt der Auftrag, und wir heben die Reservierung auf.

6. Preise und Bezahlen

Es gelten die Preise, die dir im Online-Auftrag im Schritt „Prüfen und zahlen“ angezeigt werden. Alle Preise sind Endpreise. Sie enthalten die Umsatzsteuer und die Gebühren der Zulassungsbehörde für den gewählten Vorgang. Standardversand kostet nichts extra.

Wenn du den Online-Auftrag abschickst, reservieren wir den Betrag auf dem Zahlungsweg, den du wählst (Karte, Apple Pay, Google Pay, PayPal oder Klarna). Fällig ist er, wenn die Zulassungsbehörde dein Fahrzeug zugelassen hat; dann buchen wir ab. Dauert die Prüfung länger, buchen wir spätestens am 6. Tag nach der Reservierung ab; den Tag nennt dir deine Statusseite. Die Zahlung wickelt der Zahlungsdienst Stripe ab. Deine Rechnung bekommst du mit der Abbuchung auf deiner Statusseite.

7. Wenn es online nicht klappt

Lehnt die Zulassungsbehörde deinen Antrag ab oder geht er online nicht, heben wir die Reservierung sofort auf; hatten wir schon abgebucht, erstatten wir dir den Betrag auf dem Weg, auf dem du bezahlt hast. Du kannst innerhalb von 14 Tagen einen zweiten Versuch starten; dafür reservierst du den Betrag neu. Wessen Fehler es war, prüfen wir nicht.

Hast du ein Wunschkennzeichen gewählt, reservieren wir es bei der Zulassungsstelle für dich. Diese Leistung ist mit der Reservierung erbracht: Klappt die Zulassung nicht, buchen wir nur den Aufpreis für das Wunschkennzeichen ab, und die Reservierung bleibt dir. Bei einem zweiten Versuch geht sie ohne neuen Aufpreis mit.

Kennzeichen werden erst gefertigt, wenn dein Fahrzeug zugelassen ist. Ändert die Zulassungsbehörde ihre Entscheidung danach doch noch in eine Ablehnung, gilt Absatz 1 ebenso; schon gefertigte Kennzeichen zahlst du dann nicht.

Verfällt dein Auftrag nach Abschnitt 5, heben wir die Reservierung ebenso auf.

8. Kennzeichen und Umweltplakette

Wir liefern Kennzeichen aus Aluminium, weiß reflektierend, in der gewählten Größe (im Standard 520 × 110 mm, für Motorräder 180 × 200 mm), mit dem Kennzeichen, das die Zulassungsbehörde zuteilt. Einzeilig oder zweizeilig, auch als E-, H- oder Saisonkennzeichen, zum gleichen Preis.

  • Standardversand: Unser Partner digital-zulassen.de schickt die Kennzeichen an deine Lieferadresse. Wir liefern nur innerhalb Deutschlands.
  • Umweltplakette: Wir schicken sie dir per Post.

Kennzeichen und Umweltplakette kommen in der Regel 2 bis 3 Werktage nach der Zulassung bei dir an.

9. Widerrufsrecht und sofortiger Beginn

Als Verbraucherin oder Verbraucher hast du ein Widerrufsrecht. Wie es funktioniert, steht in der Widerrufsbelehrung. Am einfachsten widerrufst du mit dem Knopf „Vertrag widerrufen“ auf unserer Website.

Damit wir sofort beginnen können, verlangst du im Schritt „Prüfen und zahlen“ ausdrücklich, dass wir noch vor Ende der Widerrufsfrist anfangen, und bestätigst, dass du weißt: Dein Widerrufsrecht erlischt, sobald wir den Auftrag vollständig erledigt haben. Widerrufst du vorher, zahlst du für das, was bis dahin schon erledigt ist, wie es die Widerrufsbelehrung beschreibt.

Für Kennzeichen, die mit deinem zugeteilten Kennzeichen geprägt werden, und für die Umweltplakette, die mit deinem Kennzeichen beschriftet wird, gibt es kein Widerrufsrecht, weil sie eigens für dich angefertigt werden.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Für Kennzeichen und Umweltplakette gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht; die amtliche Mitteilung der EU erklärt es:

Deine gesetzlichen GewährleistungsrechteAmtliche Mitteilung der EU: Gesetzliche Gewährleistung

Gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren: nicht der Beschreibung entsprechen, nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer. europa.eu/youreurope/garantien Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? 1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. 2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug. Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mitteilung in voller Größe öffnen (neuer Tab)

Mehr dazu: europa.eu/youreurope/garantien

Ist etwas nicht in Ordnung, schreib uns über das Kontaktformular oder per E-Mail. Wir kümmern uns darum.

11. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine Pflicht verletzen, die für den Vertrag wesentlich ist und auf deren Erfüllung du vertrauen darfst. Dann ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, der bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar war.

12. Datenschutz

Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

13. Streitbeilegung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Hast du ein Anliegen, schreib uns; wir suchen mit dir eine Lösung.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Wohnst du als Verbraucherin oder Verbraucher in einem anderen Staat der EU, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staats unberührt.

Ändern wir diese Bedingungen, gilt die neue Fassung nur für Online-Aufträge, die du danach erteilst.

Nutzungsbedingungen für Händler

Diese Bedingungen gelten zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen oben für Unternehmer (§ 14 BGB), die über bequem-zulassen.de Zulassungen für sich oder ihre Kundinnen und Kunden beauftragen („Händler“). Wo sie von den Geschäftsbedingungen abweichen, gehen sie vor.

H1. Zugang

Den Zugang fragst du auf der Seite „Für Händler“ an. Wir prüfen deinen Gewerbenachweis und entscheiden, ob wir freischalten. Jeder Login gehört einer Person; Passwörter hältst du geheim. Bei Missbrauch dürfen wir den Zugang sperren.

H2. Aufträge für Käufer

Gibst du Daten einer Käuferin oder eines Käufers ein, tust du das nur mit deren Wissen und Einverständnis und weist sie auf unsere Datenschutzerklärung hin. Für die Richtigkeit der Angaben bist du verantwortlich. Die Vollmacht für die Quotlix GmbH unterschreibt die Halterin oder der Halter selbst.

H3. Preise und Bezahlen

Es gelten die Händlerpreise, die dir im Händlerbereich angezeigt werden, zuzüglich Umsatzsteuer. Wir reservieren den Betrag jedes Auftrags beim Beauftragen und buchen ihn ab, wenn das Fahrzeug zugelassen ist, spätestens am 6. Tag. Die Rechnung bekommst du mit der Abbuchung. Scheitert ein Antrag, gilt Abschnitt 7 der Geschäftsbedingungen entsprechend.

H4. Kein Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt für Händler nicht.

H5. Ende des Zugangs

Du und wir können den Zugang jederzeit per E-Mail beenden. Aufträge, die schon laufen, erledigen wir noch.

H6. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Bist du Kaufmann, ist Gerichtsstand Neuss.

Fragen beantworten wir über das Kontaktformular.

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Was ist eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung: ein Code aus 7 Buchstaben und Zahlen. Damit sieht die Zulassungsstelle, dass dein Auto haftpflichtversichert ist. Ohne eVB-Nummer gibt es keine Zulassung.

Woher bekomme ich sie?

Von der Kfz-Versicherung, bei der du dein Auto versicherst. Die Nummer ist kostenlos und kommt meist sofort, online oder am Telefon.

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Per WhatsApp anfragenOder ruf an: 0174 4887033

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