Ziehst du in eine andere Stadt, meldest du dein Auto um; ziehst du in derselben Stadt um, änderst du nur die Adresse.
Ummelden oder Adresse ändern?
- Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: Du meldest dein Auto um. Mehr dazu auf der Seite Ummelden nach Umzug.
- Umzug im selben Bezirk: Du änderst nur die Adresse. Mehr dazu auf der Seite Adresse ändern.
Wie schnell muss ich das machen?
Ohne Verzögerung nach dem Umzug; so verlangt es die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Eine feste Zahl an Tagen nennt sie nicht. Melde zuerst deinen neuen Wohnsitz beim Bürgeramt an, dann dein Auto.
Darf ich mein Kennzeichen behalten?
Ja. Seit 2015 darfst du dein Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Bezirk behalten. Willst du eins mit dem Kürzel deiner neuen Stadt, buchst du neue Kennzeichen dazu.
Was brauche ich?
- Den Fahrzeugschein mit Sicherheitscode.
- Bei einer Adressänderung im selben Bezirk fragen wir im Online-Auftrag nur dann auch nach den Codes der Plaketten, wenn es nötig ist.
- Eine , nur beim Umzug in einen anderen Bezirk.
- Eine gültige Hauptuntersuchung.
- Eine IBAN für die Kfz-Steuer, nur beim Umzug in einen anderen Bezirk.
- Ein Handy mit Kamera und einen gültigen Ausweis.
Was kostet das?
- Adressänderung im selben Bezirk: 69 €.
- Umzug in einen anderen Bezirk: 99 €.
Häufige Fragen zum Umzug
Muss ich mich zuerst beim Bürgeramt anmelden?
Ja. Melde zuerst deinen neuen Wohnsitz an. Danach meldest du dein Auto um oder änderst die Adresse.
Ändert sich meine Kfz-Steuer?
Nein, die Steuer hängt vom Auto ab, nicht vom Wohnort. Der Zoll bekommt deine neue Adresse über die Zulassungsstelle.
Quellen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Kraftfahrt-Bundesamt: Fahrzeugzulassung und i-Kfz
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)
Dieser Artikel erklärt den Ablauf allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.